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Allgemeine Geschäftsbedingungen Braun GmbH

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Braun GmbH und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

Für den Fall der etwaigen Unwirksamkeit oder wirksamen Abänderung einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gleichwohl wirksam.

2. Lieferung

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies zumutbar ist.

Befindet sich der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand, ruht unsere Lieferpflicht.

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von uns einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf ihn über. Dabei steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Auf Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

Die Transportverpackung wird zurückgenommen; die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bleiben dem entgegenstehende Regelungen des gesetzlichen Widerrufsrechts davon unberührt.

In jedem Fall bleibt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung vorbehalten. Dies gilt auch, soweit Teile unserer Produkte oder Vorprodukte von Dritten bezogen werden und insbesondere für Verzögerungen oder Nichtlieferung von Waren, die aus dem Ausland bezogen werden. Die Firma Braun GmbH ist bei unterbliebener Selbstbelieferung zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist das Rücktrittsrecht der Firma Braun GmbH auf den Fall beschränkt, dass eine Selbstbelieferung unterbleibt, wenn mit einem Dritten ein konkreter Vertrag über die Lieferung von Produkten geschlossen wurde, der in unmittelbaren Verhältnis zu der Bestellung des Kunden steht. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. In jedem Fall besteht ein Rücktrittsrecht nur, sofern das Unterbleiben der Selbstbelieferung nicht im Verantwortungsbereich der Firma Braun GmbH liegt.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und das Geschäft auch für ihn ein Handelsgeschäft, so gilt für Mängelrügen § 377 HGB. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmer zu rügen.

3. Preise und Kosten

Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

Verpackungskosten werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Bis zu einem Warenwert von 1.000,00 € verstehen sich unsere Preise mangels anderweitiger Vereinbarung ohne frachtfreie Lieferung. Bei einem Warenwert über 1.000,00 € liefern wir frei deutsche Grenze. Einzelvertraglich können hiervon Abweichungen vereinbart werden.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2 % Skonto.

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

Wechselzahlung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Sämtliche Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt in diesem Falle der Kunde. Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter endgültiger Einlösung als Zahlung.

Der Kunde kann gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif feststehende Gegenforderungen aufrechnen. Hinsichtlich zu unseren fälligen Zahlungsansprüchen synallagmatischen Gegenforderungen ist eine Aufrechnung uneingeschränkt möglich.

Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die befürchten lässt, dass die Bezahlung gefährdet wird, oder werden solche bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so erfolgen weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung. Entsprechendes gilt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Ferner können wir in diesem Fall die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung verlangen, auch wenn die Rechnungsbeträge zuvor ganz oder teilweise gestundet oder durch Wechsel bezahlt waren.

5. Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, im Eigentum von der Firma Braun GmbH. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich die Firma Braun GmbH das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Braun GmbH gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Ist der Kunde jedoch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist er zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma Braun GmbH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Braun GmbH ab. Die Firma Braun GmbH nimmt diese Abtretung an.

Die der Firma Braun GmbH zustehenden Sicherungen werden freigegeben, soweit ihr Wert den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 25 % übersteigt.

6. Gewährleistung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.

Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur nach folgender Maßgabe zu:

Für Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns, eines gesetzlichen Vertreters von uns oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7. Rechtswahl

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer, an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

 

Stand: Mai 2015